Winterdienst - was ist zu beachten?

GEMEINSAM FÜR EIN SICHERES WERNEUCHEN IM WINTER. Aktuell ist es kalt, nachts gefrieren die Straßen und leichter Schnellfall bedeckt immer wieder unsere Straßen und Gehwege. In den letzten Wochen kamen einige Fragen auf. Wer ist wo und wann für den Winterdienst zuständig, wer muss Schnee schippen und darf Salz gestreut werden? Grundsätzlich gilt, für die Reinigung und das Räumen von bei Schnee und Eis ist im Regelfall der Haus- bzw. Gründstückseigentümer verantwortlich.

Der Winterdienst erfolgt nach Bedarf bei Straßenglätte oder Schneefall und dient zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Straßen. Grundlage des Winterdienstes sind die mit der Stadt abgestimmten Einsatzpläne in denen festgelegt ist, welche Fahrbahnen von uns gestreut und geräumt werden. Die Winterdienstreinigung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen. Ziel ist es allen eine gestreute und geräumte Straße für den Weg zur Arbeit anbieten zu können, deshalb werden von Montag bis Freitag ab 4.30 Uhr, Samstag ab 5.30 Uhr und Sonn- und Feiertags 6.30 Uhr zunächst die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 (Hauptverkehrsstraßen) angefahren. Danach folgen in der Dringlichkeitsstufe 2 wichtige Verbindungs- und Erschließungsstraßen. Erst nachdem so ein Raster gestreuter und geräumter Straßen entstanden ist, können in der Dringlichkeitsstufe 3 ausgewählte besonders gefährliche Straßenabschnitte in Anliegerstraßen bearbeitet werden. Ein kurzer Überblick der Anliegerpflichten im Winter: - Ersatzweise ist die Straße bei nicht gesondert angelegten Gehwegen mindestens auf entsprechender Breite von Eis und Schnee zu befreien. - Räum- und Streupflicht besteht bei winterlicher Witterung grundsätzlich in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr. - Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. - Bei Eis- und Schneeglätte sind Gehwege mit abstumpfenden Mitteln, wie z. B. Sand oder Splitt zu streuen. Splitt hat den Vorteil, dass er auch bei Eisregen oder leichtem Schnee vor Ort liegen bleibt. (Am Ende der Saison werden die von uns mit Splitt gestreuten Gehwege gereinigt. Sand hat den Nachteil, dass dieser vom Regen weggespült wird.) - Der Einsatz von Salz ist NICHT erlaubt. Wenn Sie dem Winterdienst nicht nachkommen können, prüfen wir gerne auch, ob wir den Winterdienst als Dienstleistung für Sie übernehmen können.