Der Winterdienst erfolgt nach Bedarf bei Straßenglätte oder Schneefall und dient zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Straßen.
In der Karte des Geoportals sowie in der Anlage zur Winterdienstsatzung können Sie sich über unser Leistungsgebiet informieren.
Wer muss räumen und streuen? Wer muss wann Schnee schippen und darf man Salz streuen? Für die Reinigung und das Räumen bei Schnee und Eis trägt grundsätzlich immer der Anlieger, also im Regelfall der Haus- bzw. Grundstückseigentümer die Verantwortung.
Als Anlieger müssen Sie dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor Ihrem Grundstück geräumt und gestreut ist. Ist es Ihnen nicht möglich oder möchten Sie diese Verantwortung abgeben, können Sie uns mit dem Winterdienst beauftragen.