Bei Straßen ohne abgetrennten Gehweg halten Sie bitte eine Breite von 1,50 Metern sauber. Die Reinigungspflicht betrifft auch angrenzende Wege, die neben oder hinter einem Grundstück liegen, auch wenn dort kein Zugang zum Grundstück ist. Liegt zwischen Grundstück und Weg ein städtischer straßenbegleitender Grünstreifen, so wird dieser zwar durch die Stadt gepflegt, die Reinigung des Gehweges selbst liegt aber grundsätzlich in der Verantwortung der Grundstückseigentümer.
Die Reinigung soll grundsätzlich einmal wöchentlich erfolgen. Dazu gehört auch die Wildkrautbeseitigung - der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln hierfür ist nicht erlaubt. Bepflanzungen, die über die Grundstücksgrenze wachsen, müssen durch den Grundstückseigentümer regelmäßig zurückgeschnitten werden. Bitte beseitigen Sie Kehricht, sonstigen Unrat und Laub von den Verkehrsflächen sofort, bei starkem Laubfall muss dies sogar täglich erfolgen. Für einen störungsfreien Wasserabfluss halten Sie bitte Straßenabläufe und -rinnen frei. Bitte reinigen Sie auch das Straßenbegleitgrün, indem Sie ggf. Fremdkörper beseitigen.