Einbau eines Zusatzzählers

Bei Bedarf können wir auf Ihrem Grundstück Zusatzzähler, Gartenwasserzähler oder Schmutzwasserzähler einbauen.

Zusatzzähler sind Kaltwasserzähler – Volumenmessgeräte für Wasser mit einer Temperatur bis 30°C. Zusatzzähler bleiben im Eigentum des Kunden und wer den durch den Eigenbetrieb der Stadt Werneuchen für die Verwendung im geschäftlichen Verkehr wie folgt nach ihrem Verwendungszweck unterschieden:

Gartenwasserzähler:
Erfassung von geliefertem Trinkwasser, welches nicht als häusliches Schmutzwasser in die Kanalisation oder in die abflusslose Sammelgrube eingeleitet wird (Gartenbewässerung, gärtnerische Produktion, häusliche Tierhaltung, Befüllung von Poolanlagen) Die Entscheidung zum Einbau eines Gartenzählers liegt allein beim Kunden. Der Einbau ist empfehlenswert. Derartige Zähler sind z. B. in Baumärkten zu beziehen. Jede zugelassene Installationsfirma darf den Einbau vornehmen, der Zähler bleibt Eigentum des Kunden. Nach dem Einbau ist der Zähler beim Eigenbetrieb anzumelden, er wird vom Geschäftsbesorger für den Eigenbetrieb der Stadt Werneuchen, den Stadtwerken Werneuchen verplombt. Die Abnahme eines Unterzählers oder Sonderwasserzähler (Gartenzähler u. Eigenversorgung) ist kostenpflichtig und kostete laut Verwaltungsgebührensatzung § 2 Punkt 3.3 40,00 Euro.
Schmutzwasserzähler:
Erfassung von auf dem Grundstück angefallenem oder gewonnenem Wasser, das als Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation oder in die abflusslose Sammelgrube eingeleitet wird (Grundstücke ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, Eigenversorgungsanlagen). Schmutzwasserzähler sind grundsätzlich in einem zugänglichen und frostfreien Raum zu installieren. Es werden zwei Arten von Zusatzzählern angeboten: stehende und liegende Zähler. Die Bauform des Zählers ist dem Kunden freigestellt. Bei der Auswahl ist dem liegenden Zähler der Vorrang zu geben. Die Größe des Zusatzzählers richtet sich nach dem Spitzendurchfluss der benötigten Wassermenge. Beispiel: Ein Zusatzzähler der Größe Qn 3=2,5(ehem.Qn1,5) ist mit einem Spitzendurchfluss von ca. 2,5 m³/h für ein Einfamilienhaus mit 1.000 m² Grundstücksfläche ausreichend.
Anmeldung:
Der Kunde hat den Einbau der/des Zusatzzähler/s auf eigene Kosten durch ein in einem Installateurverzeichnis zugelassenes Installationsunternehmen vorzunehmen. Dieser Einbau muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen und wird nach Anmeldung vom Eigenbetrieb der Stadt Werneuchen verplombt. Dienstags In der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr können Sie unter der Telefonnummer 0173 27 68 119 einen Termin vereinbaren. Der erstmalige und jeder weitere Wechsel des Zusatzzählers wird nach dessen Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren, vom Eigentümer durchgeführt. Die Verplombung erfolgt grundsätzlich durch den Eigenbetrieb der Stadt Werneuchen.
Kosten
Abnahme eines Unterzählers oder Sonderwasserzählers je Bearbeitung 40,00 Euro


 Satzung der Stadt Werneuchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Verwaltungsgebührensatzung)

 1. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung

 Merkblatt zum Einbau eines Zusatzzählers